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Fremdenführer, Reiseleiter und Stadtführer – ein kleines „Who is Who“ im Tourismus

Fremdenführer, Reiseleiter und Stadtführer, das sind drei Begriffe, die unsere Gäste beliebig verwenden – obwohl sie nicht das Gleiche bezeichnen und wir Fremdenführer ein bisschen „unrund“ werden, wenn wir als Reiseleiter vorgestellt werden.

Warum ist das so?

Weil das Gesetz in vielen europäischen Ländern deutliche Unterschiede macht!

Das ist die rechtliche Situation in Österreich:

FREMDENFÜHRER bzw. austriaguides:

üben ein reglementiertes Gewerbe aus. Das heißt, wir absolvieren eine Ausbildung, und schließen diese mit einer Prüfung ab – für viele ist die schon das Ende ihrer Karriere. Danach sind wir berechtigt:

  • die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen, Klöster, Theater  und Vergnügungsstätten, Industrie- und Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft, Flora und Fauna),
  • die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,
  • sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erklären.

Der Fremdenführer übernimmt im Einzelfall aber auch Aufgaben und Tätigkeiten eines Reiseleiters. – Soweit § 108 GewO 1994

REISELEITER (nach dem Buchstaben des österreichischen Gesetzes eigentlich REISEBETREUER)

üben in Österreich ein freies Gewerbe aus – d.h. jeder kann Reiseleiter werden, unabhängig von seiner Vorbildung. Der Reiseleiter erzählt während der Fahrt im Bus über Land und Leute, führt ein in die Region, bereitet vor auf die nächste Stadt. Die Durchführung einer Stadtführung bleibt ihm aber verwehrt, das ist die Kernkompetenz der austriaguides.

Weiters begleitet er die Gruppe während der gesamten Reise, hilft beim Check-in im Hotel und ist Ansprechpartner für organisatorische Probleme.

Es gibt sehr, sehr gute Studienreiseleiter, die zumeist bei einem Studienreiseveranstalter eine Ausbildung absolviert haben, viele sind auch Fremdenführer in einem anderen EU-Land.

Und es gibt leider auch den Typus „Rentner mit ausuferndem Witzerepertoire“, dem Sie hoffentlich nicht in die Hände fallen.

STADTFÜHRER

führen – wie der Name schon sagt – in Städten, bzw. zumeist nur in einer Stadt. Das ist laut Gewerbeordnung den Fremdenführern vorbehalten (die Gewerbeordnung kennt keinen „Stadtführer“). Worin liegt der Unterschied? Stadtführer haben keine Ausbildung und wenn, dann bezieht sich die vorwiegend auf die Stadtgeschichte. Das „große Ganze“ bleibt häufig außen vor. Zumeist handelt es sich um Pensionisten, Hausfrauen, etc. … die beim örtlichen Tourismusverband oder einem Verein angestellt sind.

REISEBEGLEITUNG

gibt‘s bei mehrtägigen Fahrten dann, wenn es entweder Ihr Reiseveranstalter sehr gut mit Ihnen meint, oder der Busfahrer in der Hochsaison seine Frau mal wieder sehen will (denn häufig handelt es sich um diese). Es ist die Dame, die sich darum kümmert, dass Sie während der Fahrt mit ausreichend Mineralwasser, Apfelsaft oder Sekt versorgt sind und dass hin und wieder auch ein Käffchen im Bus serviert wird (gerne mit Amaretto drin und Obers drauf). Die gute Fee, die Fahrer, Gäste und Guide betüdelt – ihr sei an dieser Stelle gedankt!

Und der REISEFÜHRER?

Der gehört nicht in den Club der oben genannten Zweibeiner, sondern ist ein vielseitiges Reisehandbuch, das Sie in der Buchhandlung Ihres Vertrauens erwartet!